FG Düsseldorf: Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand erfolgt.Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de