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FG Düsseldorf: Kein weiterer Anspruch auf AfA in Folgejahren nach erfolgtem Sofortabzug

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein weiterer Anspruch auf AfA in Folgejahren nach erfolgtem (unzutreffenden) Sofortabzug als Anschaffungskosten besteht.Mehr Mehr auf haufe.de