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FG Düsseldorf: Finanzamt darf Teilnahme eines städtischen Bediensteten zur Betriebsprüfung anordnen

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf.Mehr Mehr auf haufe.de