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FG Baden-Württemberg: Aus Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Betreuer

Aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit einer ehrenamtlichen Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des
Freibetrags nach § 3 Nr. Mehr auf haufe.de