EU-Kommission: Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen
Die EU-Kommission hat am 25.7.2019 beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, da das Land Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge nicht anerkenne, Mehr auf haufe.de