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DStV: Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Steuerberatern, die falsche Vollmachtsdaten übermitteln oder Änderungen der Vollmacht nicht rechtzeitig mitteilen, drohen Geldbußen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin.Mehr Mehr auf haufe.de