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Coronavirus-Krise: Verfahren zur Stundung der SV-Beiträge ab Juni 2020

Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sonst fallen grundsätzlich Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Für den Monat Mai konnte aufgrund Mehr auf haufe.de