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BVerwG Pressemitteilung: Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Mehr auf haufe.de