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BVerfG Pressemitteilung: Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

Die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Mehr auf haufe.de