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BVerfG: Eingeschränkter Verlustabzug für Körperschaften verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung zum schädlichen Beteiligungserwerb beim Verlustabzug von Körperschaften in der Gesetzesfassung bis Ende 2015 verfassungswidrig ist. Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de