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Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine: Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage wahrnehmen

Auszubildende und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen haben bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings gibt es diese Zulage Mehr auf haufe.de