Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine: Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage wahrnehmen
Auszubildende und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen haben bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings gibt es diese Zulage Mehr auf haufe.de