BMF: Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen
Die Finanzverwaltung hat den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO (Vordruck BZSt-2) Mehr auf haufe.de