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BMF: Umsatzsteuer bei Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 27.10.2011 (C-93/10, GFKL) entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen Mehr auf haufe.de