BMF: Konkurrenzverhältnis zwischen Unsatzsteuerbefreiungsvorschriften
Kommt für einen Umsatz neben der Befreiungsvorschrift des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) grundsätzlich auch eine Steuerbefreiung Mehr auf haufe.de