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BMF: Konkurrenzverhältnis zwischen Unsatzsteuerbefreiungsvorschriften

Kommt für einen Umsatz neben der Befreiungsvorschrift des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) grundsätzlich auch eine Steuerbefreiung Mehr auf haufe.de