BMF Kommentierung: Aufteilung des Entgelts bei Beherbergungsleistungen und Saunanutzung
Seit dem 1.7.2015 unterliegen Saunabäder nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz. Die Finanzverwaltung nimmt jetzt zu der Frage der Aufteilung von Mehr auf haufe.de