BMF: Kapitalertragsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Treuhandmodellen
Das BMF weist in einem Schreiben darauf hin, wann inländische Kreditinstitute im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Treuhandmodellen den Kapitalertragsteuerabzug vornehmen müssen.Mehr Mehr auf haufe.de