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BMF: Kapitalertragsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Treuhandmodellen

Das BMF weist in einem Schreiben darauf hin, wann inländische Kreditinstitute im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Treuhandmodellen den Kapitalertragsteuerabzug vornehmen müssen.Mehr Mehr auf haufe.de