BMF: Für elektronische Aufzeichnungssysteme wurde AEAO zu § 146a AO veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat zur Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme AEAO zu § 146a veröffentlicht.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de