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BMF: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2016

Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeordnet. Der Mehr auf haufe.de