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BMF: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

Das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals anzuwenden für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden.Mehr zum Thema ‚Vermögenswirksame Mehr auf haufe.de