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BMF: Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

Wann kommt der ermäßigte Steuersatz für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen zur Anwendung? Die Finanzverwaltung hat im Hinblick auf Inklusionsbetriebe Mehr auf haufe.de