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BMF: Erklärung zur gesonderten Feststellung eines positiven Zuwendungsbetrags

Unterstützungskassen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft können bis zum 31.12.2016 auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck einen positiven Zuwendungsbetrag erklären.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de