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BMF: Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde mit Wirkung vom 6.11.2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen klarstellend überarbeitet.Mehr zum Mehr auf haufe.de