BMF: AEAO zur Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit
Die Finanzverwaltung gibt bekannt, wie der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an die Neuregelungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zum 1.1.2018 angepasst wird.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de