BFH: Unterhaltsleistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung abziehbar
Unterhaltsleistungen sind auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar.Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Mehr auf haufe.de