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BFH Pressenmitteilung: Im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnter (islamischer) Verein

Ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig.Mehr zum Thema ‚Gemeinnütziger Mehr auf haufe.de