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BFH Pressemitteilung: Zuwendung an Wählervereinigung keine Sonderausgabe

Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt.Mehr zum Thema ‚Parteispende’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Mehr auf haufe.de