AKTUELLES
NEWS

BFH Pressemitteilung: Zinsswap-Geschäfte keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Ausgleichszahlungen aus der Auflösung von Zinsswap-Geschäften führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, obwohl die Zinsswaps ursprünglich zur Begrenzung Mehr auf haufe.de