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BFH Pressemitteilung: Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung kann dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht versagt werden, wenn zum Zeitpunkt Mehr auf haufe.de