BFH Pressemitteilung: Veräußerung eines teilweise privat genutzten Geschäftswagens
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Mehr auf haufe.de