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BFH Pressemitteilung: Veräußerung eines teilweise privat genutzten Geschäftswagens

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Mehr auf haufe.de