BFH Pressemitteilung: Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung
Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Mehr auf haufe.de