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BFH Pressemitteilung: Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung

Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Mehr auf haufe.de