AKTUELLES
NEWS

BFH Pressemitteilung: Rückabwicklung von Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien

Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit „Schrottimmobilien“ können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein.Mehr Mehr auf haufe.de