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BFH Pressemitteilung: Personenbezogene Ermittlung der Höchstbetrags beim häuslichen Arbeitszimmer

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Mehr auf haufe.de