AKTUELLES
NEWS

BFH Pressemitteilung: Minderheitsbeteiligung an Komplementär-GmbH kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Der IV. Senat des BFH hat entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als 10 % Mehr auf haufe.de