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BFH Pressemitteilung: Korrektur bei schlichtem „Vergessen“ in der elektronische Einkommensteuererklärung

Der BFH hat entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen – im Urteilsfall ein Verlustbetrag – in Mehr auf haufe.de