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BFH Pressemitteilung: Keine elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei Unzumutbarkeit

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit Mehr auf haufe.de