BFH Pressemitteilung: Keine elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei Unzumutbarkeit
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit Mehr auf haufe.de