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BFH Pressemitteilung: Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach Steuerfestsetzung

Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer durch ein Geldinstitut kann von dem Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten Mehr auf haufe.de