BFH Pressemitteilung: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften
Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies hat der BFH zu § 15 Mehr auf haufe.de