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BFH Pressemitteilung: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht Mehr auf haufe.de