BFH Pressemitteilung: Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern. Steuerpflichtig bleibt Mehr auf haufe.de