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BFH Pressemitteilung: Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern. Steuerpflichtig bleibt Mehr auf haufe.de