BFH Pressemitteilung: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der BFH Mehr auf haufe.de