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BFH Pressemitteilung: Berücksichtigung von Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser

Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach Mehr auf haufe.de