BFH Pressemitteilung: Berücksichtigung von Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach Mehr auf haufe.de