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BFH Pressemitteilung: Beim häuslichem Arbeitszimmer keine Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume

Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind Mehr auf haufe.de