BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für Erneuerung der Einbauküche nicht sofort abziehbar
Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort Mehr auf haufe.de