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BFH Pressemitteilung: Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung

Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i. S. v. § 2 des Arzneimittelgesetzes Mehr auf haufe.de