BFH Pressemitteilung: Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten
Steuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim nach Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung Mehr auf haufe.de