BFH Pressemitteilung: Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss
Beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen ist die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen. Das hat der BFH entgegen Mehr auf haufe.de