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BFH Pressemitteilung: Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung beim Anspruch auf Kindergeld

Haben volljährige Kinder bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt, setzt der Kindergeldanspruch aufgrund eines weiteren Ausbildungsgangs Mehr auf haufe.de