BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“-Altfall)
Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil aus, Mehr auf haufe.de