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BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“-Altfall)

Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil aus, Mehr auf haufe.de