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BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug einer Führungsholding – GmbH u. Co. KG als Organgesellschaft

Einer geschäftsleitenden Holding steht für Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft der volle Vorsteuerabzug zu. Mehr auf haufe.de