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BFH Kommentierung: Vom Arbeitnehmer getragenes Nutzungsentgelt bei der Fahrtenbuchmethode

Übersteigt das vom Arbeitnehmer zu zahlende Nutzungsentgelt den Wert der Privatnutzung, kann der übersteigende Betrag nicht mindernd abgesetzt werden.Mehr zum Mehr auf haufe.de